Zweck und Ziele der Tänzerdorf-Initiative

Unsere Initiative entstand aus einer Gruppe von Menschen, die ein neues Beispiel für und eine neue Qualität gemeinschaftlichen Lebens schaffen möchten. Unserer Vision geben wir den Namen Tänzerdorf (und wir verwenden im Deutschen Tänzerdorf und Tänzerinnendorf als unterschiedslose Synonyme), bzw. im englischen Dancers’ Village.
Der gemeinnützige Verein kann dabei die Begegnungsstätte mit ins Leben rufen (nicht privaten Wohnbereich), sowie alle Aktivitäten durchführen, die wir an einem solchen zukünftigen Platz als essentiell ansehen.

Aktueller Vereins-Zweck.

Der genaue letztendliche Vereins-Zweck lautet:

” §2 Vereinszweck

(1) Der Satzungszweck

Zweck des Vereines sind

    1. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
    2. die Förderung von Kunst und Kultur durch Ausübung und Pflege der Contact Improvisation
    3. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes,

Diese 3 Zwecke sind der Kern der Vereins-Arbeit und werden durch in (2) beschriebene konkrete Massnahmen verwirklicht.

(2) Konkrete Massnahmen zur aktiven Förderung dieser Zwecke

Zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, wird der Verein folgende geeignete Massnahmen ergreifen, fördern, unterstützen und ausführen:

    • Veranstaltung von Fortbildungen und Informations-Veranstaltungen zur Völkerverständigung und internationaler Gesinnung, mit Gast-Dozenten aus internationaler Friedens- und Heil- Arbeit
    • Veranschaulichung von Förderung der Toleranz und Fortbildungen zum Thema Toleranz, zum Beispiel mit den Themen gewaltfreie Kommunikation, systemisches Konsensieren, und weiteren Toleranz-relevanten Themen.
    • Veranstaltung von Contact Improvisation als erfahrbare Aktivität, die die Toleranz fördert, indem sie non-verbale Kommunikation, Kontaktaufnahme und vertrauensvolle Bindungs-Aufnahme jenseits von sprachlichen Konzepten erfahrbar macht.
    • Förderung und Aufbau einer Begegnungsstätte zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
    • weitere geeignete Massnahmen zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (mögliches Beispiel: Online-Event zu diesem Zweck, Gesprächs-Konferenz oder Vorträge.)

Zur Förderung von Kunst und Kultur, wird der Verein folgende geeignete Massnahmen ergreifen, fördern, unterstützen und ausführen:

    • Veranstaltung von sogenannten ‘Jams’ von Contact Improvisation zur Verbreitung der Contact Improvisation als Kunstform und als Kultur des Miteinanders
    • weitere geeignete Massnahmen zur Förderung von Kunst und Kultur (mögliches Beispiel: Online-Event zu diesem Zweck, jeder tanzt zu Hause.)

Zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes, wird der Verein folgende geeignete Massnahmen ergreifen, fördern, unterstützen und ausführen:

    • die Einrichtung von Naturschutz- und Landschafts-Schutzgebieten um schützenswerte Biotope und Lebensräume seltener und bedrohter Tierarten
    • aktive Landschaftsschutz-Massnahmen zur Vernetzung der Lebensräume seltener und bedrohter Tierarten und Pflanzenarten
    • die Aufforstung sowie weitere geeignete Massnahmen zur natürlichen Bodenerhaltung
    • weitere geeignete Massnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt (mögliches Beispiel: Erstellung von Hinweis-Tafeln und Aufklärungs-Kampagnen.)

In allen Aktivitäten und Gremien verfolgt der Verein das Grundprinzip der Würde und der Gleichberechtigung jedes einzelnen Menschen. Jegliche Herabwürdigung eines einzelnen Menschen oder einer Gruppe von Menschen wird nicht toleriert, sondern benannt und in Kontakt gebracht, dies umfasst auch, aber nicht nur, sexistische oder rassistische Verhaltensweisen oder Aussagen.

(3) Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

(4) Wirkungs-Radius des Vereines
Der Verein ist nur innerhalb der europäischen Union, der EFTA-Staaten und Grossbritanniens tätig, auf keinen Fall ausserhalb dieser Länder. Bei Projekten ausserhalb Deutschlands wird geprüft, ob dies für den Verein rechtlich und organisatorisch gut tragbar ist, oder es günstiger wäre sich zu bemühen, einen Verein im jeweiligen Land zu gründen.”